Am 3. August 06, 18 Uhr, findet ein VOIP Workshop mit den SheGeeks statt. Ort ist das dock18 an der Grubenstrasse 18 in Zürich. Der Workshop richtet sich an alle interessierten Frauen.
Inhalt:
Voice Over IP (VOIP) ist Telefonie, die über das Internet stattfindet. KonsumentInnen schätzen VOIP vor allem deshalb, weil Firmen wie Skype, Sipgate, Vonage etc. ihnen kostenlose oder billige Telefonate von Computer zu Computer, auf Mobiltelefone oder ins Festnetz ermöglichen.
Neben kommerziell motivierten Diensten und Applikationen gibt es ein wachsendes Angebot an Open Source VOIP Software, welche zusammen mit den kommerziellen Diensten neue Möglichkeiten des kreativen Experimentierens mit Telefonservices ermöglichen.
Wir werden im Rahmen des Workshops einen Blick in die Konfigurationsdateien des Asterisk PBX Servers werfen und uns im zweiten Teil mit dem Skype API beschäftigen.
Bitte mitbringen: Laptop und Headset (falls vorhanden).
22. Juli 2006
judith
Das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) und dessen Verordnung VBGÖ treten mit dem heutigen Datum inkraft.
Damit stellt die Schweiz im Grundsatz vom Geheimhaltungs- zum Öffentlichkeitsprinzip um. Die sogenannten Amtlichen Dokumente, die Bundesstellen oder Organisationen im Auftrag des Bundes erstellt oder erhalten haben, werden von jedem Bürger einsehbar, sofern diese nicht Urherberrechte verletzten, personenbezogene Daten enthalten oder deren Veröffentlichung eine Gefahr für die Schweiz darstellen. Mehr Ausnahmen bestehen bei Dokumenten, deren Bedingungen der Freigabe in eigenen Gesetzen geregelt sind oder wo schützenswerte Daten (Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse) freigegeben würden. Einzelheiten können dem Gesetz entnommen werden.
Eine weitere Grenze des Gesetzes stellt die Definition des Begriffs des Amtlichen Dokuments dar, welche ein Dokument bezeichnet, das seit Inkrafttretung des Gesetzes, d.h. das heute und später, entstanden oder erhalten worden ist. Bei älteren, wohl soweit eher interessanteren Dokumenten, kann der Antrag abgelehnt werden.
Für die Einsicht müssen keine besonderen Gründe angegeben werden, aber können Gebühren anfallen. Insbesondere ist dies dann der Fall, wenn der Aufwand ein Dokument freizugeben die Arbeitszeit einer Stunde übersteigt. Der Stundensatz beträgt gemäss Anhang der Verordnung zum Gesetz CHF 100.–, wie der Bundesrat festgelegt hat.
Deshalb haben die Vereine Chaostreff Zürich und Trash.net die Plattform befreite-dokumente.ch aufgeschaltet, um Amtliche Dokumente kostenlos anzubieten und Kräfte zu bündeln solche anzufordern.
Es soll damit verhindert werden, wie beim deutschen Projekt befreite-dokumente.de um den CCC e.V. und den FoeBuD e.V. - um das dortige Informationsfreiheitsgesetz (IFG), dass die Freiheit sich zu informieren von Finanzen abhängen kann.
01. Juli 2006
hmm