In der Vernehmlassung zur Änderung der Urheberrechtsverordnung bezieht sich die SIUG in ihrer Stellungnahme (PDF) (ODT) in erster Linie auf die in Artikel 39b vom revidierten Urheberrechtsgesetz vorgesehene “Fachstelle”, die die Anwendung von DRM beobachten soll. Laut Gesetz kann der Bundesrat “vorsehen, dass die Fachstelle Massnahmen verfügen kann”, falls “das durch die Schranken des Urheberrechts geschützte öfftentliche Interesse es erfordert”. Die Stellungnahme der SIUG zeigt auf, dass diese Bedingung in verschiedener Hinsicht erfüllt ist, und fordert daher, dass der Bundesrat ein entschiedenes Vorgehen der Fachstelle gegen den Missbrauch von DRM vorsehen soll.
31. Januar 2008
Norbert
Anlässlich einer öffentlichen Anhörung (Vernehmlassung in der Schweizerischen Bundesverfassung) zur Verordnung zum Urheberrechtsgesetz haben sich der Chaos Computer Club Zürich (CCCZH) und die Interessensgemeinschaft Digitale Allmend (DA) in einem gemeinsamen Schreiben an das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) gerichtet, um grundsätzliche Kritik am rechtlichen Schutz von Systemen für technische Schutzmassnahmen (DRMS) zu äussern und vereinzelt konkrete Lösungsvorschläge einzubringen.
Sie setzen dabei ihre Hoffnungen auf eine zivilgesellschaftlich getragene Beobachtungsstelle, die irrgelaufene DRMS effektiv bremsen kann und fordern ausserdem eine Klarstellung des Begriffs der missbräuchlichen Anwendung einer technischen Schutzmassnahme - es soll Klarheit darüber geschaffen werden, wann ein Missbrauch stattfindet. Der CCCZH und die DA fordern diesen Tatbestand als erfüllt anzusehen z.B. generell bei Datenschutzverletzungen, im Falle von KonsumentInnenschutzinteressen oder aber in Fällen, wo die Interoperabilität nicht mehr sichergestellt ist.
Das ganze Schreiben ist hier als PDF zu haben. Es wurde in der Form heute Nachmittag per E-Mail dem IGE zugestellt.
Vorlage (PDF) und Bericht (PDF) sind beim Bund zu greifen.
31. Januar 2008
hmm