SIUG fordert entschiedenes Vorgehen gegen DRM-Missbrauch
31.Januar 2008 Norbert
In der Vernehmlassung zur Änderung der Urheberrechtsverordnung bezieht sich die SIUG in ihrer Stellungnahme (PDF) (ODT) in erster Linie auf die in Artikel 39b vom revidierten Urheberrechtsgesetz vorgesehene “Fachstelle”, die die Anwendung von DRM beobachten soll. Laut Gesetz kann der Bundesrat “vorsehen, dass die Fachstelle Massnahmen verfügen kann”, falls “das durch die Schranken des Urheberrechts geschützte öfftentliche Interesse es erfordert”. Die Stellungnahme der SIUG zeigt auf, dass diese Bedingung in verschiedener Hinsicht erfüllt ist, und fordert daher, dass der Bundesrat ein entschiedenes Vorgehen der Fachstelle gegen den Missbrauch von DRM vorsehen soll.
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